Mutterkirche

[598] Mutterkirche, 1) bis zum 4. Jahrh. eine von den Aposteln gestiftete Gemeinde; 2) später älteste Landeskirche, 3) die Metropolitan- od. Kathedralkirche; 4) die Hauptkirche eines Kirchspiels, welche ihren eigenen Pfarrer hat, im Gegensatz zu einem Filiale (Tochterkirche), die zwar ihre eigene Kirche, aber keinen eigenen Pfarrer hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 598.
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