Comptant

[322] Comptant (spr. Kongtang), 1) baares Geld; 2) in baarem Gelde bezahlt; daher Comptantkauf. wo die gekauften Waaren sogleich baar bezahlt werden; indeß unterscheidet man noch C-kauf, wo die Baarzahlung erst nach einer herkömmlichen Frist von 2–6 Wochen erfolgt, von Comptantgeschäften, wo auf der Stelle bezahlt wird. Comptantliste, auf einem Schiffe das Verzeichniß des geladenen baaren Geldes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 322.
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