Conĭum

[361] Conĭum (C. L.), Pflanzengattung aus der Familie der Umbelliferae-Smyrneae, 2. Ordn. 5. Klasse L., mit verwischtem Kelchsäume, verkehrt herzförmigen Blumenblättern mit kurzer eingeschlagener Spitze, eirunder, etwas zusammengedrückter Frucht, mit fünf welligkerbigen Rippen, die seitlichen einen Rand bildend, Thälchen ohne Ölmäler, gerillt; zweijährige, kahle übelriechende, giftige Kräuter mit mehrfach gefiederten Blättern u. weißen Blüthen in zusammengesetzten Dolden, deren Hüllen u. Hüllchen drei- bis fünfblätterig, die letztere halbirt; Arten: C. maculatum (Gemeiner Schierling), mit glattem, wenig gefurchtem, rothgeflecktem Stängel, von mäuseartigem, od. den Canthariden ähnlichem Geruch, deutsche Pflanze, auf Schutthaufen, bebautem Lande etc. häufig; enthält Coniin; C. moschatum, aus Südamerika, s. Arrakatscha 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 361.
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