Concussion

[345] Concussion (Concussio, Erpressung), das Verbrechen der Erzwingung eines rechtswidrigen Vermögensvortheiles durch thätliche Gewalt, durch gefährliche Drohung mit Tödtung od. schwerer Körperverletzung, mit gerichtlicher Anzeige od. anderen Schreckmitteln. Die C. ist entweder eine öffentliche od. private (C. publica od. C. privata), erstere dann, wenn sie von einem Beamteten unter Mißbrauch seiner Amtsgewalt geschieht, letztere, wenn sie von einer Privatperson ausgeht. Die öffentliche C. wird als Amtsverbrechen (s.d.) bestraft; die Strafe der privaten ist gemeinrechtlich nicht näher bestimmt u. besteht gewöhnlich in Geld- od. Gefängniß-, bei Anwendung ärgerer Gewalt aber auch in höheren Freiheitsstrafen. In den neueren Gesetzgebungen findet sich die Strafe öfter der Strafe des Raubes gleichgestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 345.
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