Conjectur

[361] Conjectur (v. lat.), 1) Vermuthung, Muthmaßung; 2) Vermuthung, betreffend eine Lesart in einem alten Autor, deren Gründe nicht aus Zeugnissen der Handschriften hergenommen sind; 3) diese Lesart selbst, im Gegensatz von Emendation, d.h. der Lesart, von der aus historischen Gründen bewiesen werden kann, der Verfasser müsse so geschrieben haben. Daher: Conjecturalkritik, die Beurtheilung solcher Lesarten u. die Aufstellung der Regeln, nach welchen der Herausgeber eines Schriftstellers sich in Beziehung auf Conjecturen zu richten hat. Conjecturiren, 1) muthmaßen, vermuthen; bes. 2) Conjecturen machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 361.
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