Contirung

[410] Contirung (Handelsw.), die Buchung der nach den Meßplätzen des Deutschen Zollvereins, Leipzig, Frankfurt a. M. u. Braunschweig eingeführten Waaren auf ein Conto, welches von der Zollbehörde für jeden Importeur geführt wird. Der Zoll der importirten Waaren wird dem Besitzer derselben einstweilen auf seinem Conto belastet (contirt) u. ihm später der Betrag des Zolls, welcher auf die zurückgehenden Waaren fällt, gutgeschrieben, so daß er nur die Differenz, also den Zoll auf die wirklich verkauften Waaren, zu entrichten hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 410.
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