Conveniren

[418] Conveniren (v. lat.), 1) überein kommen; 2) passend sein. Daher Convenienz, 1) Rücksicht auf Umstände, nach welchen, nach der gewöhnlichen Meinung, ein jeder Stand zu handeln hat; daher Convenienzheirath, wenn sich 2 Personen nicht aus Liebe heirathen, sondern aus Rücksicht auf Geburt, Vermögen u. anderen Äußerlichkeiten; 2) der pecuniäre Nutzen, nach dem man eine Unternehmung beurtheilt, ob sich auf dieselbe einzulassen ist, od. nicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 418.
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