Conventional

[419] Conventional (Conventionell, v. lat.), einer Convention gemäß, worüber man einig geworden ist. Conventionalfrist, eine Frist, über welche die processirenden Parteien unter Genehmigung des Richters übereingekommen sind. Conventionalstrafe, was eine Person einer anderen, vermöge einer getroffenen Übereinkunft, wegen nicht od. nicht gehörig erfüllter Verbindlichkeit, zu leisten hat. Vgl. Reugeld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 419.
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