Convulsionär

[423] Convulsionär (v. fr.), 1) ein mit Convulsionen Behafteter; 2) Art von Schwärmern, aus den Jansenisten hervorgegangen, welche auf dem Medarduskirchhof an dem Grabe des Abtes François de Paris zu Paris 1731 in Verzuckungen fielen, dadurch aber von Krankheiten geheilt, zu öffentlichen Vorträgen begeistert wurden etc. Eine Partei hieß Securisten; sie hielten die sogenannten großen Hülfen (Secours), d. i. die schmerzhaften Gefühle, die man, um die Liebe zu erhöhen u. recht fromm zu sein, durch Schläge, feuerige Kohlen, Zerfleischungen etc. erwecken ließ, für recht u. gut; ihre Gegner: Antisecuristen. Diejenigen, welche dabei zwischen einer Einwirkung Gottes u. einer des Teufels unterschieden, hießen Discernanten; diejenigen, welche sie blos dem Teufel zuschrieben, jedoch gemischt, d.h. daß sie theils thätig, theils nur leidend seien, hießen Melangisten. Nachdem der König den Kirchhof 1732 hatte vermauern lassen, dauerten die Convulsionen noch eine Zeit lang in Privathäusern fort, steigerten sich 1733 bei Androhung von Gefängniß, hörten aber später auf; die Glieder der Sorbonne (deshalb Consultanten) stellten selbst ein Gutachten ab, was man von den C-en u. der durch sie bewirkten wunderbaren Heilungen halten solle; 3) so v. w. Quäker.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 423.
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