Credentia

[509] Credentia (mittellat.), 1) Glaube; daher 2) (Credentiales literae, Credenzbrief, Credenzschreiben), von der höchsten Obrigkeit einem Unterthanen zu seiner Legitimation u. Sicherheit im In- u. Auslande ertheiltes Schreiben; 3) Creditiv eines Gesandten; 4) ein dem Vasallen von dem Lehnsherrn anvertrautes Geheimniß, s. u. Lehn; 5) von Herren u. Vasallen, welche käufliche Gegenstände, meist Lebensmittel, mit festgesetzten Fristen, von einander gegenseitig zu leihen pflegten; 6) in Italien Zusammenkunft von Obrigkeiten u. aus einzelnen Handwerksinnungen zusammenberufenen Bürgern, um als Sachverständige (Credentiarii, Credenzeri), ihr Gutachten in Processen abzugeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 509.
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