Credentĭa

[337] Credentĭa (lat.), Glaube; daher Credentiales literae, Kredenzbrief, ein von der Obrigkeit eines Landes einem Untertan zu seiner Legitimation und Sicherheit im In- und Ausland erteiltes Schreiben, und C. relevata, ehedem im Lehnrechte das dem Vasallen vom Lehnsherrn anvertraute Geheimnis, dessen Verrat mit Entziehung des Lehens bestraft wurde; in Italien Zusammenkunft von obrigkeitlichen Personen und Innungsmeistern, um als Sachverständige (credentiarii, credenzeri) Gutachten in Prozessen abzugeben. Vgl. Kreditiv.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 337.
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