Cruzāda

[557] Cruzāda (span.), 1) die seit 1509 vom Papst Sixtus IV. den Spaniern u. Portugiesen auferlegte Abgabe an ihre Könige zur Führung der Kriege gegen Ungläubige, u. nach Aufhören solcher Kriege 2) das Recht der Könige auf alle von Dispensationen, Fasten etc. herkommenden Einkünfte, welche jährlich über 1 Mill. Ducaten für Europa u. Amerika betrugen, wovon der Heilige Stuhl ein Fixum bezog; 3) Gerichtshof, der diese Abgabe eintrieb u. deren Geschäfte besorgte, wenn der König sie verkauft od. verpachtet hatte; 4) so v.w. Kreuzbulle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 557.
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