Daumeneisen

[761] Daumeneisen, 1) (Goldschm. u. Klempn.), so v. w Bechereisen; 2) Eisen, in Gestalt einer 8, an der einen Seite zu öffnen u. zu schließen, welches man Verhafteten, bis man dieselben in sichere Verwahrung gebracht hat, um die beiden Daumen legt, um ihnen Gegenwehr od. schnelles Laufen unmöglich zu machen; vgl. Bretzel 3); 3) so v.w. Daumenschraube.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 761.
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