Defĭcit

[795] Defĭcit (lat., es fehlt), das Fehlende; bes. Fianz deficit, im Staatshaushalt das, was der Einnahme fehlt, um der Ausgabe gleich zu sein; die Mittel zur Deckung eines D-s u. zur Vermeidung desselben unter Bewahrung des Rechts u. des Staatscredits sind Minderung der Ausgaben, Erhöhung der Einnahme od. beide zugleich. Kassendeficit, was an dem Status einer Kasse nach der Einnahme fehlt, so v.w. Kassendefect; im Handelswesen der Verlust, der sich durch die kaufmännische Bilanz ergibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 795.
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