Ausgabe

[44] Ausgabe, 1) (Finanzw.), alles, was den Bestand (Geld od. Naturalien) vermindert, es sei wirklich weggegeben (verausgabt) worden, od. es gelange auf andre Weise aus der Gewährschaft des Rechnungsführers. Es sind aber zu verrechnende A-n (Ausgabeposten), entweder stehende od. zufällige, gleichmäßige, steigende od. fallende etc. Die ihrer Natur nach übereinstimmenden kommen unter eigne Rubriken (Ausgabecapitel); die sich einander nicht ähneln, zumal die von minderem Betrag, in ein letztes Capitel, gemeiniglich als Ausgaben insgemein rubricirt. Alle Ausgabeansätze in einer abzulegenden Rechnung müssen beglaubigt sein (meist durch beigefügte Quittungen, Belege) u. passirlich, durch den Quittungen beigefügte Ausschriften, nach Befinden unter Moderation der angesetzten Summe, od. auch durch ertheilte Anweisung an den Rechnungsführer, od. durch sonstige Autorisation, eine Post zu verausgaben, od. in Ausgabe zu stellen. Durch die Vergleichung der A. zur Einnahme ergibt sich entweder die Gewährschaft (Bestand) im einfachen Falle, wo dann A. + Gewährschaft = Einnahme ist, od. ein Vorschuß, wenn die A. die Einnahme übersteigt, u. entweder in A. gestellte Posten noch nicht wirklich verausgabt sind, od. der Bedarf aus einem andern Zugang als dem unter die Einnahme begriffnen einstweilen entnommen worden ist. Die Formel ist dann: E. (Einnahme) + V. (Vorschuß) = A. od. A. – E. = V. 2) (Buchh.), die verschiedene Form u. literarische Ausstattung, nach u. mit welcher ältere u. neuere Schriften durch den Druck vervielfältigt werden. Die Eigenthümlichkeit einer A. u. der relative Vorzug, welchen eine A. vor der anderen behauptet, ist bes. bei Klassikern, sowohl alten als neuen, in fremden wie in der Muttersprache, wichtig. Die A. sind verschieden: a) nach der Zeit des Hervortretens; geschätzt ist die erste A. (Editio princeps), bes. unter den ältesten Drucken (Incunabeln), dann die neueste, bes. bei neuern Werken, wenn solche noch beim Leben des Verfassers u. von ihm selbst veranstaltet ward; b) nach der Officin, in welcher das Werk erschien; geschätzt sind hier aus ältester Zeit: Aldinische, Juntinische, Stephanische, Elzevirsche, Bodonische, Ibarrasche, neuerdings Didotsche, Cottasche, Göschensche, Tauchnitzsche, Teubnersche A. u.a.; c) nach dem Ort des Erscheinens, als: Baseler, Venetianische, Pariser, Amsterdamer, Zweibrückner A. etc.; d) nach der Bearbeitung, entweder unverändert nach einem Original (wenn dies selbst schon ein gedrucktes Werk ist: Originalausgabe) wiedergegeben, vollständig od. mit Weglassung anstößiger Stellen (castrirte) od. mit Wiedereinfügung früher weggelassener Stellen (wiederergänzte A.); od. mit Hinzufügung eigener Bearbeitung (vermehrte u. verbesserte A.); mit Hinzufügung von Anmerkungen, unter Sammlung von verschiednen Lesarten (Varianten), od. auch unter Zusammenstellung von Anmerkungen mehrerer Erklärer (cum notis variorum); e) nach der Bestimmung, hiernach kritische A., unter Vergleichung handschriftlicher u.a. Quellen, bes. für Philologen von Fach; ferner Schul- A., Hand-A. etc., zu letzterem Behufe mit u. ohne Übersetzungen in bekannterer Sprache, als die, in welcher das Werk ursprünglich erschien, mit u. ohne Commentar etc.; f) nach dem Format: Folio-, Quart-, Octav-, Duodez-, Sedez-A., jede auch wohl wieder in 2–3 Unterabtheilungen, von Groß-, Mittel- u. Kleinformat; die letzteren auch wohl als Taschen-A. bezeichnet; g) nach der äußeren Ausstattung, Pracht-A., bei welchen alles wahrgenommen ist, was zum literarischen Luxus gehört (zuweilen auf Pergament gedruckt); illustrirte A., d.h. mit Kupfern, Stahlstichen od. Holzschnitten ausgestattet, welche letztere oft in das Buch eingedruckt sind, u. mit, nach der Weise des Mittelalters, verzierten Anfangsbuchstaben u. dgl.; h) die Stereotyp-A., eine Erfindung der neueren Zeit. Bedingungen einer guten A. sind: Treue des Textes, Correctheit, Erklärung des Textes, wo u. wiefern es deren für einen bestimmten Zweck bedarf, zweckmäßige u. gefällige Anordnung des Ganzen, Nachweisung über die frühern Schicksale des Werks, über den Verfasser, ein Register über die in dem Werke vorkommenden Gegenstände, od. wenigstens eine allgemeine Übersicht des Inhalts; im Äußeren ein reiner, gefälliger, scharfer, nicht zu enger Druck, Güte des Papiers, Beifügung von Karten, Planen, Tabellen, wo es deren bedarf etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 44.
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