Depeschen

[849] Depeschen (v. fr.), amtliche Schreiben, bes. Nachrichten, welche von Gesandten an ihre Regierung gegeben werden u. welche schleunig besorgt werden müssen; auch Nachrichten, welche von Privaten ihrer Wichtigkeit wegen auf schnellerem Wege als dem der Post bezogen werden, so namentlich die telegraphischen Nachrichten (Telegramme) Depeschiren, schnell absenden, abfertigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 849.
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