Dienstpferd

[135] Dienstpferd, 1) bei Cavallerie- u. anderen Offizieren, denen Pferde gesetzlich zugestanden sind, ein Pferd, welches Eigenthum des Staates ist u. deshalb eigentlich auch nur zu den Geschäften gebraucht werden darf; 2) ein nur zum Frohnen gehaltenes Pferd.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 135.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika