Dienstpflicht

[135] Dienstpflicht, 1) die Verpflichtungen eines Dieners gegen seine Vorgesetzten; 2) die Verpflichtungen eines öffentlichen Beamten; 3) der Amtseid eines Beamten; 4) die Verbindlichkeit Frohne zu leisten; daher Dienstpflichtig, zu gewissen Diensten, bes. Frohndiensten, verpflichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 135.
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