Diligēnz

[153] Diligēnz (v. lat. Diligentĭa. Fleiß), 1) (Rechtsw.),[153] die Sorgfalt, welche Jemand anwenden muß, um von einem Anderen Schaden abzuwenden; 2) die Sorgfalt, die man anwendet, um von Jemandes Leben od. Aufenthalt Kenntniß zu erhalten. Daher Dikigenzeid, der Eid darüber, daß Sorgfalt angewendet worden sei, um zu dieser Kenntniß zu kommen; kommt namentlich bei Verschollenheitserklärungen u. im Desertionsproceß vor; u. Diligenzschein, ein glaubwürdiges Zeugniß, daß Jemand in einem gewissen Falle die nöthige Sorgfalt angewendet hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 153-154.
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