Dogma

[214] Dogma (gr.), im Plural Dogmata od. Dogmen, 1) Meinung, bes. 2) Willensmeinung, Beschluß; daher 3) im griechischen Staatswesen ein öffentlicher Beschluß, Verordnung, Decret; 4) die Lehrsätze der Philosophen; 5) in der alten christlichen Kirche die Lehrsätze, in theoretischem u. praktischem Sinne; 6) seit dem Anfang des 18. Jahrh die christlichen Glaubenssätze, im Gegensatz zu den Pflichtengeboten; 7) seit Ende des 18. Jahrh. im Gegensatz zum Evangelium (der einfachen Lehre des Christenthums), die durch die Lehre der Kirchenschriftsteller erweiterte u. systematische Lehre des Christenthums; 8) Erkenntniß zur wissenschaftlichen Mittheilung wörtlich ausgedrückt; 9) bei Kant direct synthetische Sätze aus Begriffen, wovon aber die ganze reine Vernunft in ihrem speculativen Gebrauche keinen einzigen enthält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 214.
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