Drehstuhl

[303] Drehstuhl, 1) (Tischl. u. Sattl.), ein Stuhl, der keine Füße hat, sondern mit einer Schraube in einem Bocke steht, so daß er leicht herumgedreht, auch wohl höher geschraubt werden kann; an den Füßen des Bocks sind häufig auch Rollen od. Räderchen angebracht; 2) drehbankähnliche Vorrichtung, welcher sich die Uhrmacher bedienen, um seine Arbeiten auszuführen. Sie ist eine Prismendrehbank im verkleinerten Maßstabe u. wird, wenn man ihrer bedarf, in einen Schraubstock eingespannt; die Bewegung wird mit einem Handbogen hervorgebracht. Man unterscheidet den Stiftendrehstuhl, bei welchem das Arbeitsstück zwischen Stiften eingespannt, u. den Dockendrehstuhl, bei welchem er in Futtern festgehalten wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 303.
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