Echtheit

[461] Echtheit, 1) die Eigenschaft, daß etwas seinem Begriffe od. seinem Zwecke entspricht, od. daß etwas das wirklich ist, wofür es ausgegeben wird; daher E. einer Schrift, so v.w. Authentie; von Naturerzeugnissen, im Gegensatz von unecht, nachgemacht, vgl. Edelstein, Diamant etc.; 2) in physischer Hinsicht von Kindern in Beziehung auf ihre Eltern, die Abstammung von denselben aus gesetzmäßiger Verbindung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 461.
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