Effecten

[484] Effecten, 1) was Einer an beweglichen Gütern besitzt od. was er an solchen auf Reisen mit sich führt (Reiseeffecten); bes. 2) das Vermögen eines Kaufmanns an Waaren, Wechseln, Obligationen u. Activschulden; daher Effectenconti, in den Handlungsbüchern die Conti über die E.; 3) so v.w. Werthpapiere; daher Effectenhandel, Handel mit Werthpapieren, u. Effecten-Societät, ein Verein von Kaufleuten u. Maklern in Frankfurt a. M., welche in einem besonderen Locale außer der Börsenzeit zum Betriebe des Wechsel- u. Fondshandels zusammenkommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 484.
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