Ehrentitel

[514] Ehrentitel, Titel, der nicht mit einem Amte verbunden ist, sondern als Anerkennung wichtiger Leistungen vom Staatsoberhaupte od. von Akademien verliehen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 514.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika