Ehrentrunk

[514] Ehrentrunk, 1) ein Trunk, den man einer geachteten u. gefeierten Person bei feierlichen Gelegenheiten, z.B. Besuchen, Rückkehr etc., bietet; 2) bei den Handwerkern das Getränk, welches der einwandernde Geselle sonst von den am Orte schon anwesenden Gesellen erhält; 3) das mit Pfeffer u. dergl. gemengte Bier, welches ehedem bei Vermeidung einer Geldbuße der eingewanderte Geselle od. der Lehrling, welcher Geselle werden wollte, austrinken mußte. Beide jetzt verboten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 514.
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