Eifer

[534] Eifer, jede lebhafte u. thätige Äußerung eines gefaßten Interesses für einen Gegenstand, durch Worte od. Handlungen. Er kann sich in Gutem wie in Bösem äußern, Gewissenhaftigkeit in Erfüllung von Pflicht (wie in Amtseifer) hervorgehen, aber auch hier sich zur Leidenschaftlichkeit steigern, sich auf unerhebliche Gegenstände richten od. seinen Zweck auf falschen Wegen verfolgen u. dann zu einem blinden E. od. Zelotismus werden, s. Zeloten. E. Mehrerer für Einen Zweck, durch Beispiele u. Ehrgefühl angespornt, wird zum Wetteifer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 534.
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