Einberufen

[541] Einberufen, die beurlaubten Mannschaften des stehenden Heeres, sowie die Landwehrmänner zu den gewöhnlichen Übungen od. behufs einer Mobilmachung der Armee zum Dienste einziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 541.
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