Einlassen

[550] Einlassen, 1) da, wo man Holz od. Metall auf einander befestigt, eine Vertiefung machen, so daß keine Erhöhung entsteht; daher Eingelassener Kopf, wenn Schrauben u. Nägel so an einen Gegenstand angebracht sind, daß der Kopf derselben nicht hervorragt; 2) (Hammerw.), so v.w. Einbrennen 3); 3) von Tuch, so v.w. Eingehen lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 550.
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