Einreibung

[553] Einreibung, 1) die Mittheilungen flüssiger od. halbflüssiger Stoffe (Linimente, Salben) mittelst Reibens auf der Haut zu den verschiedensten Heilzwecken an dem Körper, beruhen auf der Fähigkeit der Haut, diese Stoffe durch eigene Lebensthätigkeit, bes. mittelst der einsaugenden Gefäße, in sich aufzunehmen. u. dann auch zu tieferen Theilen u. in die allgemeine Blutmasse zu bringen; 2) die dazu verwendeten Stoffe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 553.
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