Einreibung

[463] Einreibung (Inunctio, Illitio), die Applikation arzneilicher Substanzen auf die Körperoberfläche durch Einreiben. Mit der E. verbindet man die Absicht, die arzneilichen Mittel mechanisch so in die Haut hineinzubringen, daß sie von der Haut (wahrscheinlich in ihrer Form verändert, oxydiert u. dgl.) aufgesaugt und in den Organismus aufgenommen werden, oder man will auf die Haut selbst einwirken, oder endlich eine auf innere Organe ableitend wirkende Entzündung hervorrufen. Man benutzt zu Einreibungen Fette, denen Arzneistoffe zugesetzt werden (die verschiedenen Salben), dann fette Öle mit Ammoniak (die Linimente), auch Lösungen von Chloroform in fettem Öl oder von ätherischen Olen etc. in Spiritus. Die Hauptsache ist meist die mechanische Einwirkung auf die Haut, die für die zugesetzten Arzneisubstanzen fast undurchdringlich ist; nur einzelne Einreibungsmittel (z. B. Quecksilbersalbe) werden durch die Haut aufgenommen. Anwendung finden die Einreibungen in einer großen Reihe sowohl innerer als äußerer [463] Krankheiten: bei Hautkrankheiten, Krätze, Syphilis (s. Schmierkur), Drüsenanschwellungen oder bei Verhärtungen von Geweben, die nicht zu tief unter der Haut liegen, bei Gicht und Rheumatismus, bei Gelenksteifigkeit etc. Man macht die Einreibungen am besten mit der flachen Hand und bedient sich nur bei scharfen Salben u. dgl. eines Lederhandschuhs. Nach vollzogener E. müssen die Finger sorgfältig gereinigt werden, damit nicht scharf wirkende Stoffe auf andre Teile, z. B. die Augen lider, übertragen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 463-464.
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