Entlastungszeuge

[780] Entlastungszeuge, im Anklageproceß derjenige Zeuge, welcher von Seiten des Angeklagten, gegenüber dem vom Ankläger versuchten Beweise der Schuld, zum Beweise seiner Unschuld producirt wird. Den Gegensatz bildet der Belastungszeuge, vgl. Eideshelfer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 780.
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