Erbfürst

[813] Erbfürst, 1) ein Fürst, welcher sein Land erblich besitzt; daher Erbfürstenthum, ein angeerbtes Land, bes. sonst einige Fürstenthümer in Schlesien, da es noch österreichisch war; 2) der Prinz, welcher dereinst Fürst eines Landes wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 813.
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