Ewiggeld

[26] Ewiggeld (Ewiggilt), eine Abgabe von Grundstücken, welche die Stadt München erhebt, welches zwar schon 1310 eingeführt, namentlich aber seit 1327 nach dem großen Brande an Bedeutung gewann, indem die Stadt durch ewige Darlehne zum Wiederaufbau der Häuser ermunterte. Einige dieser E-er sind von Seiten der Schuldner kündbar.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 26.
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