Extraordinär

[47] Extraordinär (v. lat.), außerordentlich, ungewöhnlich; z.B. Extraordinäre Schlangen, im 16. Jahrh. schwere Geschütze von außerordentlicher Länge. Zu ihnen gehörten: der fliegende Drache von 32, die Sängerin von 16, der Passe volant von 8, der Sacre von 4 u. der Falke von 2 Pfund. Extraordinarier, bei den Römern Soldaten, die sich der Feldherr aus den Truppen der Bundesgenossen zu besonderem Dienste wählte. Extraordinarius, s.u. Professor. Extraordinariae authentĭcae, Extraordinaria capĭta, s.u. Corpus juris.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 47.
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