Fällig werden

[92] Fällig werden, 1) für besiegt in der Sache erklärt od. zu Bezahlung der Kosten, auch zu einer Strafe verurtheilt sein; 2) das Eintreten des Zeitpunktes, an welchem die Gegenleistung für eine früher empfangene Leistung zu realisiren ist od. an welchem im Handelsverkehr, wenn keine Störungen eintreten, ein an gewisse Regeln geknüpftes Ereigniß stattfinden muß. So spricht man von fälligen Zahlungen, Wechseln, von fälligen Schiffen, Posten etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 92.
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