Füllhuhn

[788] Füllhuhn, junges Huhn, welches als Zins meist für ein Stück Rindvieh gegeben wird, das in die Waldungen od. auf andere Grundstücke des Zinsberechtigten zur Weide geht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 788.
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