Filiation

[274] Filiation (v. lat.), 1) die rechtmäßige Abstammung: daher Filiationsprobe, die glaubwürdige Aufstellung so vieler Ahnen als gerade gefordert werden; Filiationstext, die Aufführung u. glaubwürdige Nachweisung der elterlichen Abstammung u. standesmäßigen Verehelichung jeder auf der Ahnentafel aufgeführten Person; vgl. Ahnen; 2) Verpflichtung der Kinder gegen ihre Eltern; 3) der Gehorsam der Untergebenen gegen die Ordensobern; 4) (Filiolitas), Ehrentitel, welchen Päpste u. Concilien den katholischen Fürsten beilegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 274.
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