Forstdirection

[427] Forstdirection (Forstcollegium, Forstdepartement) die Behörde, welche in manchen Staaten die Verwaltung der Forsten u. die einzelnen Forstämter beaufsichtigt, besteht gewöhnlich aus mehreren Forsträthen u. Forstassessoren, auch Forstreferendarien, Forststassistenten u. wird gewöhnlich von einem Oberforstmeister od. dem Landjägermeister präsidirt, hat auch einige Forstsecretäre, Forstexpedienten, Forstschreiber u. dgl. zugeordnet. Sie haben vornehmlich den Forstetat genau aufrecht zu erhalten, d.h. dafür zu sorgen, daß die etatsmäßige Materialabgabe, sowie die Ausgabe eingehalten, die etatsmäßige Einnahme mindestens erreicht werde. Die ihnen untergeordnete Forstkasse verwaltet der Forstrent meister (Forstkassirer), der, nach Befinden, wieder tuchrere Untereinnehmer hat, die das Geld unmitttelbar an der weit entfernten Verkaufsstelle von den Käufern in Empfang nehmen (Forstinspectoren, Forstverwalter, Forstcommissäre). Jetzt sind fast allem halben die F-en mit den Kammercollegien, größeren Staaten aber mit den Finanzministerien, als eigene Sectionen vereint.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 427.
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