Francatur

[455] Francatur, das Vorausbezahlen des Portos od. der Fracht. Zur Vereinfachung der Geschäfte ist in England der Francaturzwanz für Briefe eingeführt. Die F. wird von dem Absender durch das Aufheften einer Francomarke (s. Briefmarken) bewirkt. Derselbe Zwang findet in dem deutschösterreichischen Postgebiet für Kreuzbandsendungen statt, auch sind nicht frankirte Briefe, welche ins Ausland gehen, einem Portozuschlag von 1 Sgr. unterworfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 455.
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