Freibalken

[668] Freibalken, in einer Balkenlage diejenigen Balken, auf denen kein Binder steht; daher Freigebind (Leergebind), das zu einem solchen Balken gehörige Paar Sparren nebst dem Kehlbalken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 668.
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