Frischherd

[751] Frischherd (Frischofen), Vorrichtung zum Frischen des Eisens (s.d. III. B) b), besteht aus einem Herd von etwa 6 Fuß Länge, 3 Fuß Breite u. 15 Zoll Höhe über der Hüttensohle, über welchem eine Esse erbaut ist. Der eigentliche Arbeitsraum besteht in einer Vertiefung von viereckiger Gestalt, deren aus Eisenplatten bestehende Wände Zacken genannt werden; auf einer dieser Wände (Formzacken) liegt die innerhalb eines eisernen Formkastens wieder von einer kupfernen Form umgebene eiserne Düse, durch welche der von einem Gebläse erzeugte Wind in den Arbeitsraum einströmt. Das in lange Platten (Gänze) gegossene Eisen wird durch die Seitenöffnung über die dem Gebläse gegenüberstehende Wand (Gichtzacken) in das Fener geschoben. Ist das Vorderende der Ganz abgeschmolzen, so wird das hintere nachgeschoben, bis dieses endlich selbst zum Schmelzen kommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 751.
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