Göttlicher Rathschluß

[511] Göttlicher Rathschluß (Arbitrium divinum), als Eigenschaft des göttlichen Willens, der freie Rathschluß Gottes, nach welchem er, ohne alle Bestimmung von Außen, den Gang des Schicksals der Menschen nach eigener Wahl ordnet, im Gegensatz zu dem unbedingten göttlichen Rathschluß (Decretum absolutum).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 511.
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