Garmachen

[929] Garmachen, 1) (Gerb.), so v.w. Gerben; 2) G. des Eisens, s.u. Eisen III. B); 3) G. des Kupfers, das Schmelzen des Schwarzkupfers zu Garkupfer; daher Garmacher, ein Hüttenarbeiter, welcher dies versteht u. verrichtet; er hat die Garknechte unter sich. 4) G. der Planken, das Weichmachen des Schiffbauholzes durch Kochen in einem dazu bestimmten dichten Kasten, um es in einem biegsamen Zustande auf die Rippen u. Tenn-hölzer des Schiffes nageln zu können. Der Wasserkasten ist aus Eichenholz u. da, wo er vom Feuer berührt wird, mit Kupfer beschlagen. Man zieht jedoch diesem Kochen der Planken das Bähen derselben mit Holzfeuer vor, das man unter ihnen anzündet, während sie, auf einem eisernen Brandbocke liegend, mit Gewichten beschwert werden.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 929.
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