Gegenabdruck

[55] Gegenabdruck, der Abdruck von Kupfer-, Stahlstichen etc., Lithographien, Schriften, Zeichnungen etc., auch natürlichen Gegenständen, als Schmetterlingsflügeln etc. Man macht ihn von Druckwerken, wenn die Farbe noch naß ist, indem man ein weißes Papier auf dieselbe legt u. beides durch die Presse gehen läßt; bei Zeichnungen, die mit Röthel, schwarzer Kreide od. fettem Bleistift gezeichnet sind, so wie bei anderen Dingen, indem man ein nasses Papier darauf legt u. es preßt; natürlich zeigt der G. das Ganze umgekehrt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 55.
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