Gehege

[58] Gehege, 1) ein lebendiger od. ein anderer Zaun; 2) ein mit einem solchen umschlossener Ort; 3) Revier, in welchem einzelne Wildarten gar nicht, od. nur in geringer Zahl getödtet, dagegen durch Fütterung[58] erhalten u. sonst gepflegt werden; so hat man Fasanengehege, Hafengehege etc.; daher Gehegebereiter, so v.w. Hegereiter; 4) Jagdrevier, wo keine Koppeljagd Statt findet; 5) (Gehegtes Wasser), Fluß od. See, wo nicht Jeder fischen darf; 6) Bezirk, wo junges Holz steht u. wohin daher kein Vieh getrieben werden darf; auf solchen Bezirken werden gewöhnlich Stangen oben mit einem Strohwisch (Hegewische) aufgesteckt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 58-59.
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