Geringswalde

[234] Geringswalde, 1) Gerichtsamt im königlich sächsischen. Kreisdirectionsbezirk Leipzig, mit 6550 Ew.; 2) Amtsstadt darin; Lein- u. Barchentweberei, Hutmacherei; 2600 Ew. – G. gehörte ursprünglich den Herren von Schönburg, welche daselbst 1182 ein Nonnenkloster stifteten, das bis 1554 bestand u. später in ein Rittergut verwandelt wurde. Von den Schönburgen kaufte G. 1590 Kurfürst Christian I. von Sachsen. Vgl. Bernhardi, Geschichte des Städtchens u. Klosters G., Lpz. 1777.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 234.
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