Geschlossen

[269] Geschlossen, 1) ist ein Bezirk, wo man nur jagen, fischen od. Vieh hüten darf; 2) eine Jagd, in welcher kein Fremder jagen darf (zum Unterschied von Koppeljagd), vgl. Geschlossene Zeit; 3) eine Gesellschaft (Geschlossene Gesellschaft), deren Bestand sich auf bestimmte Mitglieder beschränkt; die Aufnahme neuer Mitglieder unterliegt der Zustimmung der Majorität der alten; 4) ein Handwerk (Geschlossenes Handwerk), von welchem nur eine gewisse Anzahl Meister sich in einer Stadt niederlassen dürfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 269.
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