Gestiōn

[304] Gestiōn (v. lat.), 1) Führung, bes. 2) Geschäftsführung, Verwaltung. Gestĭo pro herēde, die Handlungsweise, daß Einer, ohne den Antritt einer Erbschaft zu erklären, doch mit den Erbschaftsgegenständen so verfährt, als wäre er der Besitzer derselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 304.
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