Gewaltsam

[313] Gewaltsam ist 1) eine Handlung, wobei Gewalt angewendet wird; so Gewaltsamer Angriff so v.w. Brusquirter Angriff, s.u. Festungskrieg; Gewaltsamer Diebstahl, s.u. Diebstahl; 2) ein Zustand, in welchen Einer durch angewendete Gewalt versetzt worden ist, z.B. Gewaltsamer Tod, s.u. Tod.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 313.
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