Großmächte

[716] Großmächte (Staaten ersten Ranges), die fünf europäischen Staaten Österreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen u. Rußland, welche durch Verträge, gemeinsame Verhandlungen u. Beschlüsse thatsächlich die Leitung der europäischen Angelegenheiten im Allgemeinen führen, ohne daß eine wirkliche feste Organisation dieses völkerrechtlichen Instituts besteht (vgl. Pentarchie).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 716.
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